Ambulante Geburt Vertrag
Jana Reichel
Hebamme
Langholzstraße 8
91099 Poxdorf
Tel.: 0157-51206593
E-Mail: hebamme-janareichel@gmx.de
Vertrag für ambulante Betreuung bzw. vorzeitige Entlassung (= vor dem 3. Wochenbetttag)
zwischen Frau ____________________________________________________________, nachfolgend Leistungsempfängerin genannt, und der Hebamme Jana Reichel nachfolgend Hebamme genannt. Leistungen
Da eine ambulante Geburt ein höheres Maß an Betreuung und Maßnahmen erfordert, werden folgende Vereinbarungen getroffen.
Die Hebamme ist ab 3 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bis zur Geburt für die Leistungsempfängerin in besonderer Rufbereitschaft, um eine zeitnahe Versorgung nach der Entbindung und dem Verlassen der jeweiligen Einrichtung zu gewährleisten.
Diese Rufbereitschaft umfasst ab der 36+0 SSW bis zum 3. ambulanten Wochenbetttag eine
24-h-Erreichbarkeit auf dem Handy (auch mit der Möglichkeit, SMS oder Whatsapp zu senden, auf die Mailbox zu sprechen und um Rückruf zu bitten). Aufgrund der Betreuung weiterer Frauen kann eine unmittelbare Erreichbarkeit nicht gewährleistet werden. Im Falle der Nichterreichbarkeit wird die Hebamme zum nächstmöglichen Zeitpunkt Kontakt zur Leistungsempfängerin aufnehmen.
In dringenden Fällen sind folgende Stellen aufzusuchen:
Zur Einplanung der ersten Wochenbettbesuche hat die Leistungsempfängerin Sorge dafür zu tragen, dass die Hebamme innerhalb von 6 Stunden nach der Geburt über die Geburt informiert wird.
Das Neugeborenen-Screening kann, mit vorheriger Aufklärung der Eltern durch den behandelnden Kinderarzt, durch die Hebamme durchgeführt werden.
Die Kontrolle der Sauerstoffsättigung muss durch das Krankenhaus oder den behandelnden Kinderarzt erfolgen.
Für die U2 und das Hörscreening hat die Familie selbst einen Termin beim Kinderarzt/HNOArzt auszumachen.
Für eventuelle Auffälligkeiten, die eine gesonderte Untersuchung bedürfen, wird die
Hebamme an eine entsprechende ärztliche Praxis oder ein Krankenhaus überweisen. Die Kosten für die Rufbereitschaft zur Betreuung nach einer ambulanten Geburt bzw. einer vorzeitigen Entlassung betragen 150,- € und sind bis zur 36. SSW, unabhängig von einer tatsächlichen Durchführung einer ambulanten Geburt, zu begleichen.
Wird der fällige Betrag nicht rechtzeitig beglichen, besteht kein Anspruch auf eine Rufbereitschaft. Ein Anspruch auf Erstattung des Betrages bei einer nicht ambulanten Geburt oder einer Nichtinanspruchnahme der Rufbereitschaft besteht nicht.
Ort, Datum ___________________________
Unterschrift der Leistungsempfängerin___________________________________________
Unterschrift der Hebamme ____________________________________________________
Bankverbindung
Jana Reichel
IBAN: DE 06 7635 1040 0020 7984 01
BIC: BYLADEB1FOR
Sparkasse